Deutscher Freidenker-Verband Rheinland-Pfalz / Saar

Das FriedensNetz Saar klärt auf: Was tun, wenn die „Bereitschaftserklärung“ im Briefkasten liegt?

Red.

Ab Anfang 2026 erhalten alle jungen Menschen, die 18 Jahre alt geworden sind, Post von der Bundeswehr. [Anm. Red.: Dieses Thema betrifft nicht nur junge Menschen unmittelbar, sondern alle Männer und Frauen zwischen 17,5 und 60 Jahren. Siehe hierzu die Videos von Rechtsanwalt Hans Theisen unten Darin enthalten ist die Aufforderung, eine Bereitschaftserklärung für den Dienst in der Armee abzugeben – dabei handelt es sich um einen Fragebogen, der online ausgefüllt werden soll. Nur Personen, deren Geschlechtseintrag im Personalausweis „männlich“ ist, müssen auf den Brief reagieren – wenn du einen anderen Geschlechtseintrag hast, kannst du den gesamten Brief ignorieren (oder öffentlichkeitswirksam schreddern). Als Mann kannst du zumindest das erste Anschreiben getrost ignorieren (oder schreddern). Wenn die Bundeswehr keine Antwort von dir erhalten hat, schickt sie dir nach vier Wochen eine Erinnerung per Einschreiben. Wenn du dies ebenfalls ignorierst oder den Online-Fragebogen dann fehlerhaft beantwortest, droht ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Wie hoch dieses ausfallen wird, ist noch nicht klar, evtl. 1000 € oder
mehr.

Wenn du den Fragebogen ausfüllst, solltest du nur die Pflichtfragen beantworten – also alle, die mit einem roten Sternchen * markiert sind. Alle Fragen wie beispielsweise die zu deinen Fahrerlaubnissen und Sprachkenntnissen, die nicht mit einem Sternchen markiert sind, solltest du ignorieren und nicht beantworten – gib der Bundeswehr nur die nötigsten Informationen. Beim „Fitnesslevel“ musst du eine Selbsteinschätzung abgeben – mach dich auf keinen Fall fitter als du tatsächlich bist. Die entscheidende Frage ist die „Bewertung Interesse am Dienst als Soldatin oder Soldat“ – hier solltest du unbedingt „0 – ‚Ich habe kein Interesse‘“ angeben. Wenn du das machst, ist der Fragebogen für dich beendet und du musst ihn nur noch abschicken. Da es aktuell noch keine Wehrpflicht gibt, lässt die Bundeswehr dich dann in Ruhe.

Das Friedensnetz Saar berät zu folgenden Fragen: 

  • Wie sehen die neuen Wehrdienstregeln aus? 
  • Bin ich auch betroffen?
  • Was muss ich auf jeden Fall tun, was kann ich ignorieren oder ablehnen, ohne dass Konsequenzen drohen?
  • Was können nicht-männliche Personen tun, um „Sand ins Getriebe zu streuen“?
  • Den Kriegsdienst verweigern – wie geht das?

Wenn du darüber hinaus den Kriegsdienst verweigern möchtest, findest du dazu hier weitere Informationen. Wir raten allen ab einschließlich Jahrgang 2008 den Dienst an der Waffe schon jetzt zu verweigern und helfen dir bei der Wahrnehmung deines Grund- und Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung!

Alles zum Thema Kriegsdiens-Verweigerung beim FriedensNetz Saar

 

Weitere Infos:

  • Nachdenkseiten vom 14.01.26 (in den Videohinweisen am Mittwoch): 

Rechtsanwalt Hans Theisen aus Dresden

KRIEGSDIENST VERWEIGERN? Jetzt Antrag stellen!
Die Wehrpflicht kommt wieder! Das neue Wehrdienstgesetz sieht Erfassung junger Männer und Frauen ab Januar 2026 und verpflichtende Musterungen ab Juli 2027 vor. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen können, welche Voraussetzungen es gibt und warum es sinnvoll ist, jetzt zu handeln.
Übrigens: Frauen können auch den Kriegsdienst verweigern!

Rechtsanwalt Hans Theisen: “Je mehr Menschen sich auf das Grundrecht berufen, desto stärker wird es. Und ab Antragstellung haben Sie auch einen relativen Schutz, indem Sie nicht zur kämpfenden Truppe gezogen werden dürfen.”

    • Was passiert in einem etwaigen Kriegsfall?
    • Wusstest du, dass Männer in Deutschland allgemein bis zum Alter von 60 Jahren eingezogen werden könnten. Es ist möglich, die Wehrpflicht bis zu diesem Alter zu verlängern!
    • Und vor Allem: Wie kann man sich jetzt dafür vorbereiten?

  • Ratsuchende finden bei der DFG-VK ausführliche Informationen und Beratungsstellen:

DFG-VK

Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Einige Argumente, warum man den Kriegsdienst verweigern sollte, gibt es hier (pdf). Ob Kriegsdienstverweigerung für dich möglich ist und – falls ja – wie sie funktioniert, erfährst du hier auf unserer neuen Website:
https://kdv.dfg-vk.de/

 


Bild(er): Screenshot aus Video: „Wehrdienst Neu 2026“; Homepage FriedensNetz Saar; DFG-VK-Logo

 

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 13. Januar 2026 um 16:59 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

«  –  »

Keine Kommentare

No comments yet.

Sorry, the comment form is closed at this time.



Suchen

Seiten

Aktuelle Beiträge

Der Verband

Empfehlungen

Webseite abonnieren

Gib Deine E-Mail-Adresse an, um diese Webseite zu abonnieren und Benachrichtigungen über neue Beiträge via E-Mail zu erhalten.



Meta

 

© Deutscher Freidenker-Verband e.V., Landesverband Rheinland-Pfalz, Saarland; Design: Vlad (aka Perun; Anpassungen: DFV-Webmaster