Eine Analyse von Sabiene Jahn
(Wer Sabiene Jahn lieber zuhört als zu lesen, siehe unten)
Die Chronologie „Die so andere Geschichte der Halbinsel Krim“, die Urs P. Gasche im Online-Blog „Infosperber“ am 18.08.2025 veröffentlicht hat, rückt eine für die westliche Lesart unbequeme Wahrheit in den Vordergrund: Nicht Russland hat sich die Krim 2014 mit Gewalt einverleibt, sondern die Ukraine hatte bereits seit 1991 mit allen Mitteln versucht, sich diese gegen den erklärten Willen der dortigen Bevölkerung anzueignen. Zahlreiche Referenden, Abstimmungen und Parlamentsbeschlüsse auf der Krim zeugen davon, dass die Mehrheit der Krimbevölkerung stets für einen Sonderstatus, eine enge Anbindung an Russland oder gar für den Austritt aus der Ukraine votierte. Doch Kiew ignorierte diese Willensbekundungen, drohte mit Gewalt, setzte Präsidenten ab, löste Parlamente auf und verhinderte mit juristischen Kniffen jedes Referendum, das eine Loslösung von der Ukraine erlaubt hätte. Die angewandten Mittel folgten stets demselben Muster: Juristische Annullierungen, polizeiliche und militärische Eingriffe, Androhung von Strafverfolgung wegen „Separatismus“ und die schrittweise Aushöhlung der Autonomierechte der Krim. 1995 gipfelte dies in einer regelrechten militärischen Operation: Bewaffnete Einheiten des ukrainischen Innenministeriums entwaffneten die Sicherheitskräfte des gewählten Krim-Präsidenten Juri Meschkow und deportierten ihn nach Moskau – ein von Kiew organisierter Putsch, der in westlichen Medien bis heute kaum thematisiert wird.
Dass die Ukraine dennoch nicht erfolgreich war, lag an einer Kombination aus Faktoren. Zum einen an der klaren politischen und kulturellen Ausrichtung der Krim nach Russland, zum anderen an der fehlenden Bereitschaft Moskaus, den Druck aus Kiew dauerhaft hinzunehmen. Spätestens 2014, nach dem Sturz von Präsident Janukowitsch und der Machtübernahme einer prowestlichen Übergangsregierung, organisierte die Krim ihr eigenes Referendum – unter Schutz russischer Truppen, die de facto verhinderten, dass die ukrainische Armee dieses Referendum unterband. Das Ergebnis war eindeutig: Eine überwältigende Mehrheit sprach sich für den Anschluss an Russland aus. Mehrere unabhängige Umfragen westlicher Institute in den Jahren 2014 und 2015 bestätigten dies im Nachhinein.
So viel zur Chronologie, die Gasche akribisch dokumentiert. Doch auffällig ist, dass sein Artikel am Ende einen gedanklichen Bruch enthält: In einem gelb hinterlegten Kasten distanziert sich der Autor von seiner eigenen Analyse, indem er plötzlich – völlig losgelöst vom historischen Ablauf – eine westliche Standardformel wiederholt: Für Putins Krieg gegen die Ukraine gebe es „keine Entschuldigung“. Russland sei „nicht existenziell bedroht“ gewesen, „angegriffen schon gar nicht“. Deshalb könne der russische Einmarsch nicht gerechtfertigt werden. Dieser Einschub wirkt wie ein Fremdkörper im Text. Er erfüllt weniger eine analytische Funktion als vielmehr eine Alibifunktion: Der Autor signalisiert, dass er – trotz aller dokumentierten Fakten – die offizielle Sprachregelung des Westens nicht in Frage stellt. In Ländern wie Deutschland, wo die öffentliche Infragestellung des Begriffs „russischer Angriffskrieg“ strafrechtliche Konsequenzen haben kann, erscheint diese Absicherung plausibel. Doch sie bleibt sachlich unhaltbar.
Denn formell handelt es sich aus russischer Sicht nicht um einen „Krieg“, sondern um eine militärische Sonderoperation, die sich auf Artikel 51 der UN-Charta beruft – das Recht auf kollektive Selbstverteidigung. Dabei ist die Chronologie entscheidend: Seit 2014 äußerte die Bevölkerung der Volksrepubliken Donezk und Luhansk regelmäßig den Wunsch nach engerer Anbindung an Russland und baten in Reden und Erklärungen um „Schutz“ – teils auch um Aufnahme in die Russische Föderation. Doch völkerrechtlich blieb bis 2022 das Minsker Maßnahmenpaket der gültige Rahmen. Es sah einen Autonomiestatus innerhalb der Ukraine vor, der durch Verfassungsänderungen umgesetzt werden sollte. Diese Umsetzung scheiterte im ukrainischen Parlament, wo nationalistische und paramilitärische Kräfte massiven Widerstand leisteten. Moskau selbst verwies in diesen Jahren offiziell immer wieder darauf, dass Donezk und Luhansk „Teil der Ukraine“ bleiben sollten – allerdings mit Sonderstatus. Erst im Februar 2022, angesichts einer dramatischen Eskalation der Kampfhandlungen, unterzeichneten Russland und die beiden Volksrepubliken Freundschafts- und Beistandsverträge. Damit lag erstmals eine formale Grundlage für die russische Argumentation vor, auf Basis von Artikel 51 der UN-Charta militärisch einzugreifen.
Schon zuvor hatten OSZE-Beobachter über Jahre hinweg eine klare Asymmetrie dokumentiert: Die überwältigende Mehrheit der Waffenstillstandsverletzungen ging von ukrainischer Seite aus. Der Beschuss ziviler Infrastruktur, Sabotageakte auf Gaspipelines und Chemieanlagen im Donbass sowie mehr als 13.000 Tote bis Anfang 2022 – darunter laut OSZE über 80 Prozent Zivilisten – sind keine Erfindungen russischer Propaganda, sondern belegte Tatsachen.
Der Autor Thomas Mayer stellte jüngst in einem Beitrag klar: Nach Artikel 42 Absatz 7 des Lissabon-Vertrags sind EU-Staaten verpflichtet, einem angegriffenen Mitgliedsland „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu leisten – deutlich schärfer als die Formulierung in der NATO, wo jedes Mitglied nur das tun muss, „was es für erforderlich erachtet“. Ein EU-Beitritt der Ukraine würde daher automatisch eine militärische Beteiligung auch Deutschlands am Krieg gegen Russland erzwingen. Theoretisch, so Mayer, ließe sich diese Eskalation vermeiden, wenn die EU anerkennen würde, dass nicht die Ukraine Opfer, sondern Aggressor gegenüber den Donbass-Regionen war – und Russlands Eingreifen damit als völkerrechtskonforme Beistandshandlung gemäß Artikel 51 der UN-Charta zu werten sei. Eine solche Neubewertung aber sei für die Regierungen der EU undenkbar, da sie jahrelang das Gegenteil behauptet haben, um ihre eigene Kriegsbeteiligung politisch zu rechtfertigen.
Genau diese Argumentation deckt sich mit der Rechtsauffassung Moskaus: Der Kreml hatte die Volksrepubliken Donezk und Luhansk wenige Tage vor dem Einmarsch offiziell anerkannt, Beistandsverträge unterzeichnet und das Vorgehen parlamentarisch legitimiert. Während im Westen die russischen Manöver in Rostow am Don als Vorboten eines Angriffs kolportiert wurden, dokumentierte die OSZE im Donbass ein anderes, klar belegtes Muster: einen sprunghaften Anstieg an Waffenstillstandsverletzungen und Explosionen entlang der Frontlinie, beginnend vier bis acht Tage vor dem russischen Einmarsch. In den Tagesberichten der Special Monitoring Mission (SMM) manifestieren sich diese Fakten deutlich. So heißt es im Bericht vom 21. Februar 2022: „Die SMM registrierte 703 Waffenstillstandsverletzungen in der Region Donezk, darunter 332 Explosionen, und 1224 Verletzungen in der Region Luhansk, darunter 1149 Explosionen.“ Zwei Tage später, am 23. Februar, vermerkt die OSZE: „Die Mission verzeichnete in der Region Luhansk 1182 Waffenstillstandsverletzungen, davon 1075 Explosionen.“ Diese Zahlen liegen deutlich über dem langjährigen Durchschnitt und zeigen eine rasante Eskalation unmittelbar vor der russischen Intervention. Dennoch blieben sie in den meisten westlichen Mainstream-Medien nahezu unerwähnt. Noch deutlicher wird die Doppelmoral im Blick auf die NATO selbst.
Diese Doppelstandards treten noch deutlicher hervor, wenn man den Diskurs innerhalb der NATO betrachtet. Schon im März 2021 erklärte Generalsekretär Jens Stoltenberg in einer Online-Konferenz, Artikel 5 müsse neu definiert werden: Künftig solle nicht nur ein klassischer Waffengang, sondern auch Desinformation, Cyberattacken oder hybride Bedrohungen als Anlass für militärisches Eingreifen genügen. De facto gab sich die NATO damit das Recht zum Präventivschlag. Der Schweizer Autor Christian Müller folgerte, Putin habe zwei Jahre später genau das getan, was die NATO selbst für sich reklamierte: präventiv militärisch eingegriffen, um eine aus seiner Sicht unerträgliche Bedrohungslage abzuwehren. Schon früh hatte George Kennan, einer der einflussreichsten US-Diplomaten, vor der NATO-Osterweiterung gewarnt und sie als ‚verhängnisvollsten Fehler‘ der US-Politik seit dem Kalten Krieg bezeichnet. Doch genau diese Warnungen verhallten ungehört. Die NATO marschierte weiter nach Osten, installierte Raketenbasen und erklärte die Ukraine faktisch zum Partner. In diesem Licht erscheint die moralische Selbstgewissheit westlicher Narrative, Russland habe ‚unprovoziert‘ gehandelt, als Teil jener Grauzone, in der politische Schlagworte das Völkerrecht überlagern.
Die Entwicklung an der Kontaktlinie im Donbass kurz vor dem russischen Einmarsch lässt sich minutiös aus öffentlichen OSZE-Tagesberichten rekonstruieren. Zwischen dem 18. und 20. Februar 2022 verzeichnete die OSZE-SMM allein in der Oblast Donezk 2158 Waffenstillstandsverletzungen, davon 1100 Explosionen; in Luhansk stiegen die Zahlen zeitgleich ebenfalls markant. Am 19. Februar meldete die Mission 591 Verstöße (553 Explosionen) in Donezk und 975 (860 Explosionen) in Luhansk. Zwei Tage später, am 21./22. Februar, registrierte sie 703 Verstöße (332 Explosionen) in Donezk und 1224 (1149 Explosionen) in Luhansk. Am 23. Februar dokumentierte die OSZE allein in Luhansk 1182 Verstöße, darunter 1075 Explosionen. Diese Zahlen liegen weit über dem langjährigen Mittelwert und belegen eine sprunghafte Eskalation der Artillerie- und Waffenaktivität in den vier bis acht Tagen vor dem 24. Februar.
Wie diese Verstöße technisch erfasst wurden, erläutern die Methodikberichte der OSZE: Neben Patrouillen nutzte die Mission stationäre Kameras und UAVs, insbesondere Nachtkameras, die Leuchtspur- und Geschossbahnen aufzeichneten. Damit war es möglich, Richtungen und Ursprungspunkte von Beschuss zu bestimmen. Schon 2017/2018 zeigen Berichte, wie die SMM aus Kamera-Tracks Vektoren, Zahl der Tracer, also von Beobachtern gezählte Leuchtspurgeschosse, die auf Richtung und Intensität des Feuers schließen lassen, und Explosionsmuster ableitete. Der französische Reserveoffizier Benoît Paré, der selbst als Analyst für die OSZE in Luhansk tätig war, bestätigte diese Praxis. Für ihn lieferten die Nachtkameras die robustesten Datensätze: „Fast immer konnte man klar erkennen, dass ukrainische Stellungen die Gebiete von Donezk und Luhansk beschossen.“ Als Auslöser der Zuspitzung Mitte Februar 2022 nennt er Popasna, von wo aus eine „ukrainische Provokation“ den Eskalationszyklus in Gang setzte. Paré beschreibt einen „Acht-Tage-Prozess“ zunehmender Gewalt – bis zum russischen Eingreifen.
Politisch ordnet Paré die Eskalation in eine längere Kette der Blockade ein: Die Minsker Vereinbarungen – 2014 und 2015 unterzeichnet und vom UN-Sicherheitsrat bestätigt – sahen einen Sonderstatus für die nicht von Kiew kontrollierten Gebiete vor. Doch genau diese Verfassungsänderungen scheiterten 2015 im ukrainischen Parlament, blockiert von nationalistischen Kräften. Stattdessen verabschiedete Kiew 2018 ein „Gesetz über die Reintegration des Donbas“, das ursprünglich eine umfassende Strafverfolgung vorsah. Unter westlichem Druck wurde es abgeschwächt, blieb aber repressiv. Paré schildert zudem das Justizsystem im ukrainisch kontrollierten Donbass als „weitgehend unter Kontrolle des SBU, mit extrem hohen Verurteilungsquoten und kaum Möglichkeiten für faire Verfahren“. Für ihn war Minsk damit von Anfang an „politisch tot“. Auch die humanitäre Bilanz der acht Kriegsjahre spricht eine deutliche Sprache. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) schätzt die Zahl der Todesopfer im Zeitraum April 2014 bis Ende 2021 auf 14200–14400: etwa 6500 Kämpfer der separatistischen Kräfte, 4400 ukrainische Soldaten und mindestens 3404 Zivilisten. Hinzu kommen 37000–39000 Verletzte. Damit wird klar: Der Donbass-Krieg war lange vor 2022 eine humanitäre Katastrophe – mit einer Opferbilanz, die in westlichen Medien kaum mehr Erwähnung fand.
Die Krim-Frage zeigt eine vergleichbare Kluft zwischen Erzählung und Empirie. Während westliche Regierungen den Anschluss 2014 als „Annexion“ verurteilen und sich auf die UN-Resolution 68/262 stützen, zeigen Umfragen etwas anderes: Laut Pew Research Center (Mai 2014) hielten 91 Prozent der Befragten auf der Krim das Referendum für fair. Eine GfK-Umfrage von 2015 ergab sogar 82 Prozent Zustimmung „auf jeden Fall“ und weitere 11 Prozent „größtenteils“ für den Anschluss an Russland. Diese Werte belegen eine breite lokale Akzeptanz – wenn auch unter methodischen Einschränkungen.
Die OSZE-Sonderbeobachtermission (SMM) galt lange als neutrale Instanz, die im Donbass Fakten statt Propaganda liefern sollte. Doch aus der Innenperspektive zeigt sich ein anderes Bild. Benoît Paré bescheinigt den Beobachtern vor Ort zwar eine akribische Arbeit: Kameras, Drohnen, Patrouillen – alles diente dazu, Beschuss, Waffen und Truppenbewegungen präzise zu registrieren. „Wir konnten sehen, von woher die Geschosse kamen, und die Richtung war fast immer eindeutig“, erinnert er sich. Doch die veröffentlichten „Daily Reports“ spiegelten diese Klarheit nicht wider. „Die OSZE veröffentlichte ihre Berichte in einer Sprache, die Neutralität ausstrahlen sollte – und damit genau das Bild erzeugte, das politisch gewünscht war“, sagt Paré. Aus eindeutigen Beobachtungen sei durch Reduktion eine „falsche Symmetrie“ entstanden: „Wenn auf zehn Einschläge einer von der Separatistenseite kam, hieß es am Ende: ,Beschuss auf beiden Seiten’.“ So blieb die Mission eine halbgare Institution: präsent, aber politisch wirkungslos. Auch bei den Minsker Vereinbarungen war die OSZE eingebunden – aber nur als Protokollant. „Wir konnten zählen, dokumentieren, aber nicht eingreifen“, resümiert Paré. Für ihn erfüllte die Mission ihr Mandat „technisch korrekt, politisch aber hat sie versagt“.
Damit erklärt sich, warum die massiven Eskalationen im Februar 2022 zwar akribisch dokumentiert, international aber kaum wahrgenommen wurden. Die OSZE erzeugte durch ihr Sprachgewand eine Neutralität, die in Wahrheit eine politische Entschärfung war und das Gesamtbild wird damit eindeutig: Der Krieg begann nicht am 24. Februar 2022, sondern eskalierte über Jahre hinweg – verschärft durch den dramatischen Beschuss wenige Tage zuvor. OSZE-Daten und UN-Statistiken liefern den Beweis für diese Eskalation. Doch die politische Wirkung blieb aus, weil die OSZE ihre eigenen klaren Beobachtungen im neutralen Sprachgewand entstellte und westliche Regierungen diese Leerstelle gezielt nutzten. Was Paré beschreibt, ist das Dilemma einer Institution, die Realität sah, aber sie nicht aussprach. Ihr Schweigen war nicht neutral – es war politisch. Paré ist Experte, ein Mann des Feldes mit einem reichen Hintergrund – ehemaliges Jugoslawien, Afghanistan, Libanon, Pakistan – und eben auch Augenzeuge des Ukraine-Konflikts zwischen 2015 und 2022. Fast acht Jahre lang sah er, was viele nicht sehen wollten, hörte, was viele lieber ignorierten. Und nachdem er zum Schweigen gebracht, ausgegrenzt und zensiert wurde, beschloss er, seine Meinung zu sagen. „What I Saw in Ukraine“, ein 800 Seiten starkes Buch, „ist zugleich ein Feldtagebuch, ein Akt intellektueller Redlichkeit und ein Dokument zukünftiger Geschichte“, beschreibt Giuseppe Gagliano, Präsident des Carlo De Cristoforis Strategic Studies Center die Publikation.
Redakteur Urs P. Gasche schrieb im Februar 2022: „Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt den Angriffskrieg.“ Damit fasste er die Haltung zusammen, die im Westen zum normativen Konsens geworden ist: Russlands Vorgehen wird als klarer Bruch der UN-Charta bewertet. Moskau selbst verweist auf Artikel 51 der UN-Charta, das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Der Kreml argumentiert: Die kurz zuvor anerkannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk hätten offiziell um Beistand gebeten, weshalb Russland legitimiert gewesen sei, militärisch einzugreifen. Der Westen bestreitet das, da diese Gebiete keine völkerrechtlich anerkannten Staaten waren. Hier stößt die Frage an eine Grundlinie des Völkerrechts – wer darf überhaupt festlegen, was ein „Staat“ ist?
Antworten dazu liefert die Montevideo-Konvention von 1933, die vier Kriterien nennt: Bevölkerung, Territorium, Regierung und die Fähigkeit, in Beziehungen mit anderen Staaten zu treten. Russland behauptet, diese Kriterien seien erfüllt gewesen, die internationale Gemeinschaft aber verweigerte die Anerkennung. Als Moskau die Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson im Herbst 2022 in die eigene Föderation integrierte – die Krim bereits 2014 –, wurde das Problem noch komplexer. Moskau sprach nicht von neuen Staaten, sondern von einer territorialen Eingliederung. Genau deshalb betonen westliche Staaten so vehement, dass eine ‚Annexion‘ niemals anerkannt werden darf – auch wenn dieser Begriff im Völkerrecht selbst nicht kodifiziert ist, sondern vor allem als politisch-rhetorische Kategorie verwendet wird. Völkerrechtlich verbindlich ist lediglich das allgemeine Verbot des gewaltsamen Gebietserwerbs. Wie Antonio Cassese hervorhob, wird ‚Annexion‘ im modernen Völkerrecht gar nicht mehr als Rechtsinstitut geführt, sondern nur als Bezeichnung für die Missachtung dieses Verbots verstanden. Malcolm Shaw verweist zudem darauf, dass die Praxis von UN-Organen zwar regelmäßig von ‚Annexion‘ spricht, aber ohne klare Definition – entscheidend sei allein, ob die internationale Gemeinschaft Anerkennung verweigert. Damit entsteht eine Grauzone: Die Politik beansprucht moralische Endgültigkeit und unumstößliche Normativität, während die Rechtswissenschaft zugleich die begriffliche Leerstelle einräumt. Die Frage, wer diese Lücke füllt – Regierungen, internationale Gerichte oder die betroffenen Völker selbst –, bleibt bis heute ungelöst.
In diesem Spannungsfeld bewegen sich die jüngsten Überlegungen von Kanzler Merz, ‚vorläufige Gebietsregelungen‘ zu akzeptieren, ohne sie anzuerkennen. Das hieße: De facto könnte Russland bestimmte Regionen kontrollieren, de jure blieben sie Teil der Ukraine. Ein Schwebezustand, der vielleicht Waffenstillstand ermöglicht, ohne die Grundprinzipien des Völkerrechts offen preiszugeben. Doch eine dauerhafte Lösung erfordert entweder ein international anerkanntes Referendum oder einen völkerrechtlich bindenden Friedensvertrag.
Damit zeigt sich ein tiefer liegendes Problem: Die Mechanismen, die das Töten verhindern sollten, greifen nicht. Der UN-Sicherheitsrat ist strukturell blockiert. Schon seine Zusammensetzung ist unausgewogen – drei westliche Großmächte (USA, Großbritannien, Frankreich) stehen zwei nicht-westlichen (Russland, China) gegenüber. Parität gibt es nicht. Hinter den Kulissen wird seit Jahrzehnten gemutmaßt, dass kleinere Staaten durch Abhängigkeiten – ökonomische, finanzielle, militärische – unter Druck gesetzt werden, bei Abstimmungen die „richtige“ Seite zu wählen. Was auf den ersten Blick wie das Votum der Weltgemeinschaft wirkt, ist oft Ergebnis massiver Machtasymmetrien. So bleibt der normative Konsens – „Nichts rechtfertigt den Krieg“ – im Raum stehen, ohne dass er praktisch wirksam durchgesetzt werden könnte. Die zentrale Frage ist daher nicht nur, ob ein Krieg nach Völkerrecht „gerechtfertigt“ ist oder nicht. Die eigentliche Frage lautet: Wer schützt das Recht auf Leben, wenn die bestehenden Ordnungsinstrumente versagen?
Solange kein Mechanismus existiert, der massenhaftes Töten effektiv unterbindet – sei es durch eine Reform des Sicherheitsrats, durch internationale Gerichte oder durch starke regionale Sicherheitsarchitekturen – bleibt jedes Urteil über Schuld, Ursache und Rechtfertigung unvollständig. Verstehen heißt nicht rechtfertigen. Aber ohne die Vorgeschichte, ohne den Blick auf die Blockaden des Systems und ohne die Anerkennung der Leerstelle beim Schutz des Lebens lässt sich die Tragödie dieses Krieges nicht begreifen.
Das Völkerrecht gilt zwar als universeller Maßstab, doch seine Mechanismen sind schwach. Schon die klassischen Denker der politischen Philosophie sahen dieses Dilemma klarer. Machiavelli lässt sich pointiert so zusammenfassen:
Nicht derjenige ist der eigentliche Aggressor, der zuerst zur Waffe greift – sondern derjenige, der den Konflikt durch seine Politik unausweichlich macht.
Seine tatsächliche Formulierung in Il Principe lautet: „Die erste Art, den Staat zu verlieren, … besteht darin, die Kunst des Krieges zu vernachlässigen; … den Staat zu erlangen, besteht darin, geschickt in der Kriegsführung zu sein.“ Damit deutet sich an, was das heutige Völkerrecht systematisch ausklammert: Eskalation beginnt nicht erst mit dem Grenzübertritt, sondern reift durch Jahre von Vertragsbrüchen, blockierter Diplomatie und unterdrückter Verhandlungslösungen. Diese Bedingungen der Unausweichlichkeit zu benennen, wäre der erste Schritt zu einer ehrlicheren Debatte.
Ein Blick zurück zeigt, dass selbst die UN längst wusste, wie brüchig ihre Ordnungsmacht ist. 2009 nutzte Muammar al-Gaddafi seine erste und einzige Rede vor der Generalversammlung zu einer fundamentalen Abrechnung: Die Vereinten Nationen seien kein Abbild der Weltgemeinschaft, sondern ein „Produkt der Siegermächte von 1945“. Damals waren gerade einmal 51 Staaten an der Gründung beteiligt – heute zählt die UNO 193 Mitglieder. 165 Länder hatten also nie Einfluss auf die Grundstrukturen, die bis heute gelten. Genau darin liegt das Problem: Eine Institution, die sich selbst als universelles Friedensinstrument versteht, arbeitet mit einem Machtgerüst, das seit acht Jahrzehnten unverändert ist. Vor allem das Vetorecht prangerte Gaddafi als „Diktatur im Sicherheitsrat“ an – es widerspreche dem Prinzip der Gleichheit aller Staaten und mache die UN zur Geisel von fünf Mächten. Statt einer bloßen Erweiterung forderte er eine echte Demokratisierung: Die Generalversammlung müsse Vorrang vor dem Sicherheitsrat erhalten, Vetos sollten abgeschafft oder zumindest neutralisiert werden – etwa indem sie nur noch durch mehrere Staaten gemeinsam wirksam würden. Auch verlangte er, dass regionale Organisationen wie Afrikanische Union, Arabische Liga, Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN), Europäische Union (EU) oder Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) im Sicherheitsrat direkt vertreten seien. Sogar den Sitz der Vereinten Nationen wollte er aus den USA in eine neutralere Region – etwa Asien oder Afrika – verlegen.
Im Westen galt diese Rede damals als exzentrische Provokation. Doch sie legt den Finger auf eine offene Wunde: Die UNO ist ein mächtiger Hebel, der an den absurdesten Entwicklungen dieser Welt nichts ändert. Irak, Libyen, Syrien, Jemen, Gaza, Ukraine – die Liste ließe sich fortsetzen. Die Klagen über die Handlungsunfähigkeit der Vereinten Nationen sind Legion, doch an das Grundgerüst wagt sich niemand. Reformforderungen versanden, weil sie den Interessen der dominierenden Mächte zuwiderlaufen. So bleibt der Sicherheitsrat eine Institution, die nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist – und deren Blockade zum Symbol für eine Weltordnung geworden ist, die längst zerbricht, ohne ersetzt zu werden. Wenn die UN ihre Strukturen nicht ändert, könnten wir die Entscheidungen gleich den Machtzentren der Medien überlassen. Doch auch dort regieren Muff, Abhängigkeiten und politische Schlagseite. Wer glaubt, auf diese Weise ließe sich Frieden sichern, verkennt: Damit würde nicht einmal eine Nation befriedet, geschweige denn die Welt.
Am Ende zählt nicht die Schuldzuweisung, sondern die Frage, ob das internationale System überhaupt fähig ist, Leben zu schützen.
1.) Völkerrechtliche Diskussion und Bestätigung der begrifflichen Leerstelle – „Annexion“ dient primär als politisch-rhetorische Kategorie, nicht als kodifiziertes Rechtsinstitut:
https://digitalcommons.law.seattleu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1971&context=sulr
2.). https://www.osce.org/special-monitoring-mission-to-ukraine-closed
3.) OSZE Daily Report 21. Februar 2022 – 1 927 Waffenstillstandsverletzungen im Donbass.
https://www.osce.org/files/2022-02-20-21%20Daily%20Report_ENG.pdf?itok=82567
4. )https://www.osce.org/files/2022-02-22%20Daily%20Report_ENG.pdf?itok=63057
5.) OSZE Daily Report 23. Februar 2022 – 1 926 Verletzungen, davon 1 182 in Luhansk (1 075 Explosionen).
https://www.osce.org/ukraine-smm/reports?page=2
6.) OSZE – Mandat der Sonderbeobachtermission (SMM) – Ziele und Aufgaben seit 2014.
https://www.osce.org/special-monitoring-mission-to-ukraine/157261
7.) OSZE – Überblick & Abschluss der Mission – Schließung der SMM im Jahr 2022.
https://www.osce.org/special-monitoring-mission-to-ukraine-closed
8.) Montevideo-Konvention (1933) – Kriterien der Staatlichkeit. https://www.britannica.com/event/Montevideo-Convention
9.) UN-Charta – insbesondere Artikel 2 (Gewaltverbot) und Artikel 51 (Selbstverteidigung).
https://www.un.org/en/about-us/un-charter/full-text
10.) Urs P. Gasche, Infosperber (Februar 2022): https://www.infosperber.ch/politik/nichts-aber-auch-gar-nichts-rechtfertigt-den-angriffskrieg/
11.) Benoît Paré – OSZE-Analyst im Donbass (Tagebuch 2015–2022): https://www.amazon.fr/que-jai-Ukraine-observateur-international/dp/B0F7FLR2Z4
13.) Muammar al-Gaddafi, UN-Vollversammlungsrede 2009 – Forderung nach Reform des Sicherheitsrats (Veto, regionale Repräsentanz, in deutscher Übersetzung): www.youtube.com/watch?v=6WyoTtguMf0
14.) Chinesisches Außenministerium (25. Februar 2022) – Stellungnahme zu Sicherheitsgarantien und Friedenslösungen: Wang Yi legt Chinas Fünf-Punkte-Position zur Ukraine dar.
(Telefonate am 25. Februar, Veröffentlichung am 26. Februar; enthält die Passagen zu Sicherheitsgarantien, Dialog/Friedenslösung, Rolle des UN-Sicherheitsrats)
https://www.mfa.gov.cn/eng/wjbzhd/202202/t20220226_10645855.html;
mfa.gov.cn
15.) Umfrage in Ungarn zum Beitritt der Ukraine in die EU: https://abouthungary.hu/blog/while-tisza-claimed-to-speak-for-hungary-voks-2025-listens?ref=apolut.net
16.) Infosperber: Detaillierte Chronologie und Hintergrundanalyse, inkl. Pflichtgestus
https://www.infosperber.ch/politik/welt/die-so-andere-geschichte-der-halbinsel-krim/
17.) Zur fehlenden Umsetzung von Minsk II (2015), Text des Abkommens
https://peacemaker.un.org/en/search/node?keys=Minsk%20Agreement
18.) Votum UN-Generalversammlung 2022 zur Nichtanerkennung russischer Gebietsansprüche
https://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_ES-11/1_der_UN-Generalversammlung
19.) BRICS- und Global-South-Positionen (China, Indien, Brasilien, Südafrika) zu Ukraine und Territorialfragen
https://www.reuters.com/world/brics-leaders-decry-coercive-sanctions-seek-reform-global-finance-2023-08-23/
20.) Rede Muammar al-Gaddafi vor der UN-Generalversammlung (23.09.2009) – Kritik am UN-Sicherheitsrat, Forderung nach Reform www.youtube.com/watch?v=6WyoTtguMf0
21.) Niccolò Machiavelli – Zitat zu Kriegsursachen (aus „Il Principe“ / „Der Fürst“) – https://www.randallwriting.com/book-summaries/machiavelli-and-the-prince/
22.) Antonio Cassese – International Law (2005) Cassese betont, dass „Annexion“ im modernen Völkerrecht nicht als eigener Rechtsbegriff kodifiziert ist, sondern als Ausdruck der Missachtung des geltenden Verbots gewaltsamer Gebietseroberung verstanden werden muss:
https://digitalcommons.law.seattleu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1971&context=sulr;
https://wilj.law.wisc.edu/wp-content/uploads/sites/1270/2023/08/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf;
23.) Malcolm Shaw – International Law (Standardlehrbuch): Shaw beschreibt, dass in der Praxis von UN-Organen (z. B. Generalversammlung, Sicherheitsrat) der Begriff „Annexion“ regelmäßig verwendet wird, ohne juristisch einheitlich definiert zu sein. Es ist die praktische Verweigerung der Anerkennung, die entscheidend bleibt – nicht der Begriff selbst: https://wilj.law.wisc.edu/wp-content/uploads/sites/1270/2023/08/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf;
https://brill.com/display/book/9789004499102/BP000006.xml?language=en&srsltid=AfmBOooXZimUKgRL1RiLTIBt_Q8T-0DhgUiRRxy9MEZOLPSXGCI_ULQa;
https://digitalcommons.law.seattleu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1971&context=sulr
24.) UN-Organe verwenden den Begriff „Annexion“ regelmäßig, aber ohne klare Definition – entscheidend ist die verweigerte Anerkennung durch die Staatengemeinschaft:
https://brill.com/display/book/9789004499102/BP000006.xml?language=en&srsltid=AfmBOooXZimUKgRL1RiLTIBt_Q8T-0DhgUiRRxy9MEZOLPSXGCI_ULQa
25.) Zum Begriff „Annexion“ im Völkerrecht – politisch-rhetorisch, nicht kodifiziert (Levine-Schnur et al., „A Theory of Annexation“, 2023)
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4330338
26.) Cassese (2005): Annexion wird im modernen Völkerrecht nicht mehr als Rechtsinstitut geführt, sondern nur als politische Bezeichnung für den Verstoß gegen das Gewaltverbot: https://wilj.law.wisc.edu/wp-content/uploads/sites/1270/2023/08/331-390-Perry_Proof_Final-1.pdf
27.) Analyse von Autor Christian Müller, die Widersprüche zwischen rechtlicher Legitimität (UNO, Artikel 51) und politisch-strategischer Deutungshoheit (NATO, EU, westliche Narrative) https://globalbridge.ch/auch-ende-2023-darf-nicht-vergessen-gehen-russland-hat-getan-was-die-nato-fuer-sich-als-notwenig-angekuendigt-hatte/
Sabiene Jahn, Trägerin des Kölner Karlspreises für Engagierte Literatur und Publizistik,
ist Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes, LV Rheinland-Pfalz / Saarland
Erstveröffentlichung am 21. August 2025) auf globalbridge.ch
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